1. Wenn der polnische Geschäftspartner nicht zahlt
Offene Rechnungen gegenüber ausländischen Partnern sind für viele deutsche Unternehmen ein großes Problem. Besonders häufig betrifft es polnische Vertragspartner – etwa im Bauwesen, Transport oder Handel. Doch wie geht man vor, wenn der Schuldner in Polen sitzt?
2. Erste Schritte: Mahnung und Kommunikation
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, empfiehlt sich eine schriftliche Zahlungserinnerung (Mahnung) in polnischer und deutscher Sprache.
- Geben Sie eine konkrete Zahlungsfrist (z. B. 7 Tage).
- Weisen Sie darauf hin, dass Sie im Falle weiterer Nichtzahlung einen Anwalt in Polen einschalten.
Eine höfliche, aber klare Mahnung wirkt oft bereits erfolgreich.
3. Gerichtliches Mahnverfahren in Polen
Bleibt die Zahlung aus, kann der Gläubiger ein Mahnverfahren (nakaz zapłaty) einleiten.
Das polnische Mahnverfahren ist relativ schnell und kostengünstig – insbesondere im sogenannten elektronischen Mahnverfahren (e-Sąd).
Vorteile:
- Verfahren vollständig online
- Niedrige Gerichtskosten
- Vollstreckbarer Titel in kurzer Zeit
Wichtig: Alle Ansprüche müssen gut dokumentiert sein (Rechnungen, Verträge, E-Mail-Korrespondenz).
4. Klageverfahren vor polnischem Gericht
Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, geht die Sache in ein ordentliches Klageverfahren über.
In diesem Fall ist es ratsam, sich durch eine polnisch-deutsche Kanzlei vertreten zu lassen, die sowohl mit dem deutschen als auch mit dem polskim Handelsrecht vertraut ist.
Unsere Kancelaria Adwokacka vertritt Mandanten regelmäßig in folgenden Fällen:
- unbezahlte Lieferungen oder Dienstleistungen,
- Vertragsstrafen,
- Schadensersatzforderungen zwischen Unternehmen.
5. Vollstreckung in Polen
Nach einem rechtskräftigen Urteil oder einem Mahnbescheid kann die Forderung durch einen polnischen Gerichtsvollzieher (komornik) zwangsweise vollstreckt werden.
Beispiele:
- Kontopfändung (Kontosperre)
- Pfändung von Vermögenswerten oder Fahrzeugen
- Pfändung von Forderungen Dritter (z. B. Kunden des Schuldners)
Unser Team überwacht den gesamten Prozess und sorgt für die effektive Durchsetzung Ihrer Forderung.
6. Anerkennung deutscher Urteile in Polen
Auch ein deutsches Urteil kann in Polen vollstreckt werden – auf Grundlage der EU-Verordnung Brüssel Ia.
Dafür ist kein neues Verfahren nötig, sondern lediglich ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung (Klauselerteilung).
7. Fazit: Inkasso in Polen mit juristischer Unterstützung
Die Erfahrung zeigt: Wer schnell handelt und die richtigen Schritte kennt, erhöht seine Chancen erheblich.
Eine spezialisierte deutsch-polnische Kanzlei kann nicht nur rechtliche Hürden vermeiden, sondern auch die Kommunikation mit polskimi urzędami i sądami ułatwić.
Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr polnischer Geschäftspartner nicht zahlt.
Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und beraten Sie zu den besten rechtlichen Möglichkeiten.
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Kontakt: Formular / Telefon: +48 516 083 496 / E-Mail: wroblewski.adwokat@gmail.com
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