Rechtsgebiete

Rechtsanwaltskanzlei

Paweł
Wróblewski
LL.M.

Die Rechtsanwaltskanzlei Paweł Wróblewski LL.M. beschäftigt sich mit der Problematik des deutsch-polnischen Rechtsverkehrs und hat sich dabei sowohl auf Betreuung von mittelständischen Unternehmen als auch von Privatpersonen aus Deutschland spezialisiert. Die Beratung und Betreuung der deutschen Mandanten erfolgt in deutscher Sprache. Herr Wróblewski wirkt mit Tatkraft, um die Geschäfte und das Vermögen der ausländischen Mandanten in Polen zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der persönlichen Beratung und dem individuellen Eingehen auf Ihre Situation. Die Rechtsanwaltskanzlei Paweł Wróblewski LL.M. ist an allen polnischen Gerichten zugelassen und kann die Mandanten landesweit vertreten. Die Kanzlei Paweł Wróblewski LL.M. unterstützt gern auch deutsche Kollegen und ist in vielerlei Angelegenheiten als Korrespondenzanwalt in Polen tätig.

Rechtsbetreuung für Unternehmen

Rechtsbetreuung für Unternehmen

  • Innerhalb der vereinbarten monatlichen Pauschale garantieren wir unseren Mandanten ständige Verfügbarkeit, angepasst an das Geschäftsmodell:
  • Gründung und Registrierung von Unternehmen
  • fortlaufender Service für Unternehmen,
  • Optimierung der Rechtsform der Geschäftstätigkeit,
  • Vertretung in Streitigkeiten über den Schutz des guten Namens des Unternehmers,
  • Ausarbeitung von Verträgen, Vereinbarungen, Dokumenten, auch im Bereich des Urheberrechts (Lizenzvereinbarungen, Urheberrechtsübertragungsvereinbarungen),
  • Vorbereitung und Überprüfung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag, Wettbewerbsverbot, Vertraulichkeitsvereinbarung, Schaffung von Arbeits- und Vergütungsvorschriften),
  • Vertretung von Mandanten in Handelsverfahren,
  • Führung der Verhandlungen und Abschluss der außergerichtlichen Vergleiche,

Gerichtsverfahren

Professionelle Kenntnisse des Handelsrechts und Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten als Anwalt / Insolvenzverwalter sind ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, den wir unseren Mandanten anbieten. Angelegenheiten werden – ohne Routine – gründlich behandelt, wobei unsere Erfahrung und erworbenes Wissen voll berücksichtigt werden.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG / GRÜNDUNG DER GESELLSCHAFT IN POLEN

Wir bieten einen umfassenden Service für die Gründung eines Unternehmens / einer Gesellschaft in Polen – insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Wir bieten:

  • Vorbereitung und Überwachung der Gründung und Registrierungsprozesses der Gesellschaft,
  • Vertretung der Mandanten bei der Gründung des Unternehmens,
  • Dienstleistung bei der Gründung eines Unternehmens in Polen ohne persönliche Anwesenheit der Gesellschafter,
  • Adresse zur Unternehmensgründung,
  • Steueroptimierung, – Vertragsverhandlung / Prüfung, – Vertretung vor Behörden, Ämtern und Gerichten.

GESELLSCHAFTSRECHT & WIRTSCHAFTSRECHT

Adwokat Wróblewski hilft bei der Gründung einer Gesellschaft in Polen und berät rund um die Wahl der passenden Rechtsform. Er befasst sich mit der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, klärt bestehende Haftungsfragen und kümmert sich um Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Auch in handelsrechtlichen Belangen fungiert Adwokat Wróblewski als qualifizierter Ansprechpartner.

FORDERUNGSEINZUG & INKASSORECHT

Im Bereich der Forderungsbetreibung bietet Adwokat Wróblewski Ihnen Unterstützung im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungswesen an. Er befasst sich mit der Aushandlung einer Ratenzahlungsvereinbarung und überwacht in Ihrem Auftrag die Zahlungseingänge. Falls erforderlich, sorgt Adwokat Wróblewski auch für die Durchführung umfassender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Individuelle Mandanten

Gerichtsverfahren

Professionelle Kenntnisse des Handelsrechts und Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten als Anwalt / Insolvenzverwalter sind ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, den wir unseren Mandanten anbieten. Angelegenheiten werden – ohne Routine – gründlich behandelt, wobei unsere Erfahrung und erworbenes Wissen voll berücksichtigt werden.

ZIVILRECHT

Adwokat Wróblewski konzipiert für Sie maßgeschneiderte zivilrechtliche Verträge, klärt Ihre rechtlichen Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Bürgschaft oder Hinterlegung, und sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen des Zivilprozesses.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:

  • Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
  • Geltendmachen von vertraglichen Forderungen
    Anfertigung und Prüfung von Verträgen
  • Sachenrecht
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Forderungsbeitreibung

Strafrecht

1. Verteidigung vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person, im Ermittlungsverfahren sowie im Hauptverfahren vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichtshofs, einschließlich:

  • in Strafsachen in Bezug auf Verbrechen gegen Leben und Gesundheit (einschließlich Totschlag, Mord, Körperverletzung,Gefährliche Körperverletzung, Schlägerei),
  • in Strafsachen in Bezug auf Straftaten gegen sexuelle Freiheit und Anstand (Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe, sexuelle Ausbeutung, elektronische sexuelle Korruption),
  • in Strafsachen im Zusammenhang mit der Sicherheit beim Transport (Verkehrsunfall, Fahren im betrunkenen Zustand / unter dem Einfluss von Rauschmitteln),
  • in Strafsachen bei Verbrechen gegen die Aktivitäten staatlicher und lokaler Regierungsinstitutionen (Missbrauch der Befugnisse eines Beamten, Sterblichkeit bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben),
  • in Strafsachen in Bezug auf Verbrechen gegen Eigentum (Raub, Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, Veruntreuung von Eigentum),
  • in Strafsachen im Zusammenhang mit dem Umlauf von Geld und Wertpapieren (Geldfälschung, Umlauf falscher Zahlungsmittel)
  • in Strafsachen bei Straftaten gegen den wirtschaftlichen Umsatz (Kreditbetrug, Erpressung von Schäden, Schaden für den Gläubiger)
  • in Strafsachen wegen Verbrechen gegen die Glaubwürdigkeit von Dokumenten (Fälschung von Dokumenten, Erpressung falscher Bescheinigungen),
  • in Straf- und Steuerfällen (einschließlich Geheimhaltung des Subjekts und der Steuerbemessungsgrundlage, Steuerbetrug, anhaltende Nichtzahlung von Steuern, Steuerbetrug).

2. Vertretung der geschädigten Partei / Nebenkläger.

3. Vertretung von Gefangenen:

  • in Fällen, in denen ein gemeinsames Urteil vorliegt,
  • in Verfahren zur elektronischen Überwachung,
  • in Fällen der Verschiebung der Vollstreckung einer Strafe / Unterbrechung der Strafe,
  • in Verfahren zur Änderung von Bestimmungen nach Anordnung der Vollstreckung eines Urteils, d. h. in der Phase „nach dem Widerruf der Aussetzung des Urteils“,
  • in Fällen der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung,
  • in Verfahren zur Umwandlung von Sanktionen,
  • in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl,
  • in Begnadigungsverfahren.


4. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren – in allen Phasen.

Familienrecht

Adwokat Wróblewski leistet fachkundig Beratung rund um die Themen Trennung und Scheidung, gerade auch bei Eheleuten verschiedener Nationalität. Er steht als Ansprechpartner in Verbindung mit dem Umgangsrecht sowie Sorgerecht zur Verfügung und beschäftigt sich ebenso mit der Prüfung bzw. Erstellung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen.



Erbrecht

Im Erbrecht übernimmt Adwokat Wróblewski u. a. die Ausarbeitung von Erbverträgen, Testamenten sowie Nachlassregelungen. Er berät zur gesetzlichen Erbfolge oder einer Schenkung und hilft bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus vertritt Adwokat Wróblewski Ihre Rechte auch im Pflichtteilsrecht sowie in sämtlichen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.

VERWALTUNGSRECHT

  • Verteidigung und Vertretung vor Verwaltungsorganen der ersten Instanz
  • Verteidigung und Vertretung vor Verwaltungsorganen der zweiten Instanz
  • Vertretung vor dem Berufungsgericht der Kommunalverwaltung
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten,
  • Vertretung vor dem Obersten Verwaltungsgericht
  • Dienst und Vertretung von Stellen der öffentlichen Verwaltung
  • einschließlich Gemeinden, Landkreisen und Woiwodschaften

VERKEHRSRECHT

Hatten Sie einen Unfall auf dem Gebiet von Polen? Benötigen Sie Unterstützung nach einem Verkehrsunfall, z. B. bei der Schadensregulierung oder der Korrespondenz mit der Versicherung? Herr Anwalt Wroblewski hilft Ihnen gerne weiter, setzt Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie die Übernahme von Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall. Daneben berät er auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und legt nach Erhalt und Prüfung des Bußgeldbescheids Widerspruch ein.

Insolvenz – Sanierungsverfahren

Im Insolvenzrecht beschäftigt sich Adwokat Wróblewski sowohl mit Verbraucherinsolvenzverfahren als auch mit Regelinsolvenzverfahren. Er leistet lösungsorientierte Sanierungsberatung und unterstützt im Privatinsolvenzverfahren im Rahmen der Schuldnerberatung. Adwokat Wróblewski hilft beim Aufstellen eines Schuldenbereinigungsplans und setzt sich ebenso mit rechtlichen Fragen im Kontext mit der Restschuldbefreiung auseinander.

Rechtsanwaltskanzlei / Insolvenzverwalterkanzlei Paweł Wróblewski LL.M. hat eine originelle Lösung für die Verfolgung von Forderungen deutscher Kunden gegen polnische Schuldner entwickelt. Die polnische Firma hat Ihnen nicht bezahlt? Erwägen Sie, eine Klage einzureichen? Es gibt eine alternative Lösung – und zwar der Insolvenzantrag, der den Schuldner diszipliniert.

Rechtsanwaltskanzlei

Wir vertreten Ihre Interessen und konzentrieren uns auf eine umfassende Lösung Ihres Falls

Die Rechtssache stützt sich weitgehend auf undefinierte Bestimmungen, deren Auslegung vom Anwalt auf der Grundlage von Erfahrung, Rechtsprechung, Doktrin sowie internen Konsultationen mit Juristen unserer Kanzlei vorgenommen wird.

Mandantenvertretung bedeutet die optimale Lösung zu wählen. Das vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren basiert nicht nur auf dem Wissen und der Erfahrung, sondern auch auf den persönlichen Bemühungen des Anwalts.

Die Anwaltskanzlei arbeitet eng mit Mandanten zusammen und ist offen für deren Bedürfnisse.

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens:

  • überprüfen wir die Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit und die Möglichkeit, sie in Beweisverfahren nachzuweisen,
  • erstellen wir eine Aktionsstrategie, d. h. einen Plan, der dem Mandanten vorgelegt wird und der dann bis zum Ende des Falls konsequent umgesetzt wird.
  • führen wir das außergerichtliche Verfahren durch
  • wir versuchen, eine Einigung mit dem der Gegenpartei zu erzielen, um die Kosten, Zeit und unnötigen Stress dem Mandanten zu sparen.

Wir führen Gerichtsverfahren durch – nur wenn das außergerichtliche Verfahren die Ansprüche des Mandanten nicht vollständig befriedigt hat.

Im Rahmen von Gerichtsverfahren bereiten wir Klagen / Schreiben / Berufungen / Einsprüche etc. vor, nehmen an Anhörungen / Vernehmung teil, reichen Beweisanträge ein, analysieren Gutachten aus rechtlicher Sicht – wir stehen dem Mandanten zur Verfügung.