Gerichtliches Mahnverfahren in Polen – Schritt für Schritt erklärt

Offene Rechnung in Polen? So beantragen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren (e-Sąd inklusive) – Fristen, Unterlagen, Vollstreckung.

Warum das polnische Mahnverfahren?

Wenn ein polnischer Vertragspartner trotz Mahnung nicht zahlt, bietet das gerichtliche Mahnverfahren in Polen eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Besonders für deutsch-polnische Geschäftsbeziehungen ist es oft der pragmatischste Weg zwischen außergerichtlichem Inkasso und Klage.

Typische Anwendungsfälle:

  • unbezahlte Lieferungen/Dienstleistungen
  • Transport & Logistik (CMR-Fälle mit polnischem Schuldner)
  • Bauleistungen/Subunternehmer
  • wiederkehrende B2B-Forderungen mit einfacher Beweislage

Welche Varianten gibt es?

  • Upominawcze (allg. Mahnverfahren): Standardweg für Geldforderungen.
  • Nakazowe (Scheck/Wechsel/Rechnungsanerkenntnis): schneller, bei „starken“ Belegen.
  • Elektronisches Mahnverfahren – e-Sąd (EPU in Lublin): vollständig online, ideal bei vielen gleichartigen B2B-Forderungen.

Checkliste: Voraussetzungen & Unterlagen

  • Vertrag/Bestellung (auch E-Mail-Bestätigungen)
  • Rechnung(en) + Zahlungsziel
  • Liefer-/Leistungsnachweis (CMR, Abnahmeprotokoll, Zeiterfassung)
  • Mahnung mit konkreter Frist (z. B. 7–14 Tage), idealerweise zweisprachig (DE/PL)
  • Vollmacht für die Kanzlei (wenn wir Sie vertreten)
  • Streitwert = Hauptforderung + Verzugszinsen + vertragliche Nebenforderungen (soweit belegt)

Tipp: Sammeln Sie alle Belege chronologisch. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Entscheidung.

Der Ablauf – Schritt für Schritt

1) Vorgerichtliche Mahnung (optional, aber empfohlen)

  • Schriftlich, klar formuliert, mit letzter Frist und Ankündigung gerichtlicher Schritte.
  • Bei grenzüberschreitenden Fällen: deutsch & polnisch.
  • Wirkung: häufige spontane Zahlung oder Vergleich.

2) Zuständigkeit prüfen

  • Sitz des Schuldners (Gerichtsstand in Polen)
  • Vertragsklausel zur Gerichtsbarkeit/Schiedsgericht beachten
  • Für EPU (e-Sąd): landesweit zuständig für das elektronische Verfahren

3) Antrag vorbereiten

  • Konkrete Forderung (Betrag, Zinsen, Termin)
  • Sachverhalt kurz, prüfbar, konsistent
  • Belege entweder beizufügen (nakazowe) oder bereitzuhalten (upominawcze/e-Sąd)
  • Gerichtsgebühr wird fällig (ohne exakte Beträge – zależnie od wartości sporu)

4) Einreichung

  • Klassisch beim zuständigen Amts-/Regionalgericht in Polen, oder
  • E-Sąd: rein elektronisch (ideal bei Serienforderungen)

5) Zahlungsbefehl („nakaz zapłaty“)

Das Gericht prüft summarisch. Bei Plausibilität erlässt es einen Zahlungsbefehl.

  • Zustellung an den Schuldner in Polen (oder ins Ausland)
  • Frist für den Schuldner: in der Regel 14 Tage für Widerspruch (sprzeciw beim upominawcze; zarzuty beim nakazowe).

6) Szenario A: Kein Widerspruch → Titel wird rechtskräftig

  • Wir beantragen die Vollstreckungsklausel (klauzula wykonalności).
  • Nächster Schritt: Zwangsvollstreckung (Komornik).

7) Szenario B: Widerspruch → Übergang ins streitige Verfahren

  • Das Verfahren wechselt in den Klageweg; es kommt zur Beweisaufnahme.
  • Vorteil: Ihre Position ist bereits prozessual geframed; Schuldner wird häufig vergleichsbereit.

Fristen, Kosten, Dauer (praxisnah)

  • Fristen: Widerspruch i. d. R. 14 Tage ab Zustellung.
  • Dauer: Bei klarer Sachlage kann der Zahlungsbefehl zügig ergehen; Widerspruch verlängert das Verfahren.
  • Kosten: Abhängig vom Streitwert und Verfahrensart; vom Schuldner erstattungsfähig, wenn Sie obsiegen.
  • Zinsen: In Polen gelten gesetzliche Verzugszinsen; vertragliche Zinsen möglich, wenn wirksam vereinbart.

Wir kalkulieren die voraussichtlichen Kosten transparent vorab und prüfen Erstattungs-/Zinschancen.

E-Sąd (EPU) – das elektronische Mahnverfahren

Wann sinnvoll?

  • Viele gleichartige B2B-Forderungen (Abo, wiederkehrende Leistungen)
  • Klare Dokumentlage, geringe Einwendungen zu erwarten
    Vorteile:
  • Online-Einreichung, effiziente Massenbearbeitung
  • Schnelle Entscheidungen bei plausibler Darlegung
    Zu beachten:
  • Bei Widerspruch wird die Sache an ein zuständiges Gericht abgegeben; dann klassisches Verfahren.

Vom Titel zur Zwangsvollstreckung in Polen

Mit rechtskräftigem Zahlungsbefehl + Vollstreckungsklausel beauftragen wir den Komornik (polnischen Gerichtsvollzieher).

Instrumente der Vollstreckung (Beispiele):

  • Kontopfändung (Bankkonten in Polen)
  • Forderungspfändung (z. B. Kunden des Schuldners)
  • Sachpfändung (Fahrzeuge, Warenlager)
  • Grundbuchmaßnahmen (bei Immobilien, falls vorhanden)

Parallel prüfen wir Vergleichsoptionen und Ratenzahlungsmodelle, wenn das wirtschaftlich sinnvoll ist.

Besonderheiten bei deutsch-polnischen Fällen

  • Anerkennung & Vollstreckung: EU-weit erleichtert (z. B. Brüssel Ia); deutsches Urteil kann in Polen vollstreckt werden.
  • Vertragssprache & Beweisführung: DE-Belege sind nutzbar; oft sinnvoll ist zweisprachige Korrespondenz.
  • Gerichtsstands-/Rechtswahlklauseln: Wir prüfen, ob das polnische Mahnverfahren zulässig und taktisch klug ist.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. Unklare Forderungsdarstellung – Betrag/Positionen sauber auflisten.
  2. Fehlende Fälligkeit – Zahlungsziel und Verzug sauber dokumentieren.
  3. Unnötige Detailflut – kurz & prüfbar statt Textwüste.
  4. Falscher Gerichtsstand – vorher prüfen (wir übernehmen das).
  5. Zu spätes Handeln – Fristen und Verjährung im Blick behalten.

Lesen Sie mehr:

Ihr Schuldner in Polen zahlt nicht?

Ihr Schuldner in Polen zahlt nicht?
Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und empfehlen die schnellste Strategie: Mahnverfahren, Klage oder Vergleich.
Kontakt: Formular / Telefon: +48 516 083 496 / E-Mail: wroblewski.adwokat@gmail.com

Wenn es darauf ankommt – wissen, was ein Anwalt weiß.

Rechtsanwalt in Polen

Polnischer Rechtsanwalt

Youtube: ANWALT IN POLEN

Youtube auf polnisch:

Myśl Jak Adwokat

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert