Einleitung
Viele deutsche Unternehmer entscheiden sich dafür, eine Spółka z o.o. in Polen zu gründen, weil diese Gesellschaftsform eine attraktive Alternative zur deutschen GmbH darstellt. Eine Spółka z o.o. in Polen bietet nicht nur begrenzte Haftung, sondern außerdem flexible Unternehmensstrukturen und relativ niedrige Gründungskosten.
Allerdings sollten deutsche Investoren genau wissen, wie die Gründung einer Spółka z o.o. in Polen abläuft. Deshalb erklären wir in diesem Artikel Schritt für Schritt, wie deutsche Unternehmer eine Spółka z o.o. in Polen gründen können und welche rechtlichen Aspekte besonders wichtig sind.
Unsere polnische Anwaltskanzlei betreut deutsche Unternehmer vollständig in deutscher Sprache und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Gründung und rechtlichen Betreuung von Gesellschaften in Polen.
Schritt 1 – Vorbereitung der Spółka z o.o. in Polen
Zunächst müssen die wichtigsten Grunddaten der Gesellschaft festgelegt werden. Dazu gehören unter anderem:
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- Firmenname der Gesellschaft
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- Sitz der Gesellschaft in Polen
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- Gegenstand der Tätigkeit
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- Höhe des Stammkapitals
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- Gesellschafterstruktur
Außerdem muss entschieden werden, wer als Geschäftsführer der Spółka z o.o. in Polen tätig sein wird.
Schritt 2 – Gesellschaftsvertrag erstellen
Der nächste Schritt besteht darin, den Gesellschaftsvertrag vorzubereiten. In Polen muss der Vertrag in der Regel notariell beurkundet werden.
Der Gesellschaftsvertrag enthält beispielsweise:
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- Name und Sitz der Gesellschaft
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- Höhe des Stammkapitals (mindestens 5.000 PLN)
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- Anzahl und Wert der Geschäftsanteile
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- Vertretungsregeln der Gesellschaft
Gerade bei internationalen Investoren ist es wichtig, den Gesellschaftsvertrag sorgfältig zu gestalten. Deshalb lassen viele Unternehmer den Vertrag von einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei in Polen vorbereiten.
Schritt 3 – Eintragung im Handelsregister (KRS)
Nachdem der Gesellschaftsvertrag unterschrieben wurde, muss die Spółka z o.o. in Polen beim polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) angemeldet werden.
Erst mit der Eintragung im Register entsteht die Gesellschaft rechtlich.
Für die Anmeldung werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:
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- Gesellschaftsvertrag
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- Geschäftsführerbestellung
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- Gesellschafterliste
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- Erklärung über die Einzahlung des Stammkapitals
Schritt 4 – Steuerliche Registrierung
Nach der Eintragung im Handelsregister muss die Spółka z o.o. in Polen zusätzlich bei verschiedenen Behörden registriert werden.
Dazu gehören insbesondere:
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- Steueridentifikationsnummer (NIP)
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- statistische Nummer (REGON)
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- Anmeldung beim Finanzamt
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- ggf. Registrierung für Mehrwertsteuer (VAT)
Darüber hinaus müssen Unternehmen häufig ein Geschäftskonto eröffnen.
Schritt 5 – Beginn der Geschäftstätigkeit
Sobald alle Registrierungen abgeschlossen sind, kann die Spółka z o.o. in Polen ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Allerdings sollten Unternehmer weiterhin einige rechtliche Pflichten beachten. Dazu gehören beispielsweise:
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- ordnungsgemäße Buchführung
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- Steuererklärungen
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- Gesellschafterbeschlüsse
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- Einhaltung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
Gerade deshalb ist eine laufende rechtliche Betreuung sinnvoll.
Warum deutsche Unternehmer eine deutschsprachige Kanzlei in Polen nutzen
Die Gründung einer Spółka z o.o. in Polen ist zwar relativ schnell möglich. Dennoch können sprachliche und rechtliche Unterschiede zu Problemen führen.
Unsere polnische Anwaltskanzlei unterstützt deutsche Unternehmen vollständig in deutscher Sprache. Wir vertreten Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor polnischen Gerichten und Behörden.
Wir beraten insbesondere bei:
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- Gründung einer Spółka z o.o. in Polen
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- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
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- wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten
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- Vertretung von deutschen Unternehmen in Polen
Dank unserer Erfahrung vertreten wir sowohl deutsche Gesellschaften in Polen als auch polnische Unternehmen, die von deutschen Investoren gegründet wurden.
Fazit
Eine Spółka z o.o. in Polen zu gründen ist für deutsche Unternehmer oft eine sehr interessante Möglichkeit, in den polnischen Markt einzusteigen. Gleichzeitig sollten jedoch alle rechtlichen Schritte sorgfältig geplant werden.
Wenn Sie eine Spółka z o.o. in Polen gründen möchten, unterstützt Sie unsere deutschsprachige Anwaltskanzlei in Polen bei allen rechtlichen Fragen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Beratung.
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