Wir bieten einen umfassenden Service für die Gründung eines Unternehmens / einer Gesellschaft in Polen – insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wir bieten:
Professionelle Kenntnisse des Handelsrechts und Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten als Anwalt / Insolvenzverwalter sind ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, den wir unseren Mandanten anbieten. Angelegenheiten werden – ohne Routine – gründlich behandelt, wobei unsere Erfahrung und erworbenes Wissen voll berücksichtigt werden.
Adwokat Wróblewski konzipiert für Sie maßgeschneiderte zivilrechtliche Verträge, klärt Ihre rechtlichen Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Bürgschaft oder Hinterlegung, und sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen des Zivilprozesses.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:
1. Verteidigung vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person, im Ermittlungsverfahren sowie im Hauptverfahren vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichtshofs, einschließlich:
2. Vertretung der geschädigten Partei / Nebenkläger.
3. Vertretung von Gefangenen:
4. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren – in allen Phasen.
Im Insolvenzrecht beschäftigt sich Adwokat Wróblewski sowohl mit Verbraucherinsolvenzverfahren als auch mit Regelinsolvenzverfahren. Er leistet lösungsorientierte Sanierungsberatung und unterstützt im Privatinsolvenzverfahren im Rahmen der Schuldnerberatung. Adwokat Wróblewski hilft beim Aufstellen eines Schuldenbereinigungsplans und setzt sich ebenso mit rechtlichen Fragen im Kontext mit der Restschuldbefreiung auseinander.
Rechtsanwaltskanzlei / Insolvenzverwalterkanzlei Paweł Wróblewski LL.M. hat eine originelle Lösung für die Verfolgung von Forderungen deutscher Kunden gegen polnische Schuldner entwickelt. Die polnische Firma hat Ihnen nicht bezahlt? Erwägen Sie, eine Klage einzureichen? Es gibt eine alternative Lösung – und zwar der Insolvenzantrag, der den Schuldner diszipliniert.
Die Rechtssache stützt sich weitgehend auf undefinierte Bestimmungen, deren Auslegung vom Anwalt auf der Grundlage von Erfahrung, Rechtsprechung, Doktrin sowie internen Konsultationen mit Juristen unserer Kanzlei vorgenommen wird.
Mandantenvertretung bedeutet die optimale Lösung zu wählen. Das vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren basiert nicht nur auf dem Wissen und der Erfahrung, sondern auch auf den persönlichen Bemühungen des Anwalts.
Die Anwaltskanzlei arbeitet eng mit Mandanten zusammen und ist offen für deren Bedürfnisse.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens:
Wir führen Gerichtsverfahren durch – nur wenn das außergerichtliche Verfahren die Ansprüche des Mandanten nicht vollständig befriedigt hat.
Im Rahmen von Gerichtsverfahren bereiten wir Klagen / Schreiben / Berufungen / Einsprüche etc. vor, nehmen an Anhörungen / Vernehmung teil, reichen Beweisanträge ein, analysieren Gutachten aus rechtlicher Sicht – wir stehen dem Mandanten zur Verfügung.